„Die vorliegenden Anträge werden zurzeit baufachlich und verwaltungsrechtlich geprüft. Unser Ziel ist es, die Anträge bis Ende April 2020 zu bewilligen, um den Kommunen die Möglichkeit zu
eröffnen, in den Sommerferien mit Baumaßnahmen zu beginnen“: so der Präsident Thomas Pleye“. Ein weiteres Förderprogramm, das im vergangenen Jahr gestartet ist und vom Landesverwaltungsamt
betreut wird, ist das Programm „DigitalPakt Schule“.
Es wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern am 16.05.2019 vereinbart und ist am 1. Oktober 2019 gestartet. Hier können noch Anträge bis zum 30.Juni 2021 gestellt werden.Für das Land
Sachsen-Anhalt stehen 137.582.000 Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.
Davon fließen:·79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,·0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,·9,4 % (12.996.499 Euro)in Schulen in freier
Trägerschaft (private Schulen),·5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort-und Weiterbildung),·5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,·0,6 % (819.265 Euro) in
Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).
Diese Verteilung entspricht der Förderung für Aufwendungen je Schüler/Schülerin in Höhe von 507 Euro. Die höchste Förderung bekommt die Stadt Halle (Saale) über 13,5 Mio. Euro –, da die Stadt die
höchste Schülerzahl im Land aufweist. Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das
Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro.
Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mitmehr als 1,6 Mio. Euro rechnen.
In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle)und drei Gymnasien
(Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau). Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte inwelchem Umfang investiert werden soll. Damit
überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land –aus Landesmitteln
finanziert einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.
Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige-und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte
angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden. Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz)
gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.
Für die Umsetzung des Programms sind das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde und die Landesstelle LINDIUS beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung als beratende Stelle
zuständig. Alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Stichwort DigitalPakt veröffentlicht. Um eine nachhaltige
positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend derVorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne
pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung.
Zurzeit sind die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern in Erarbeitung bzw. Aktualisierung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets. Die gegenwärtige Aufgabe
der Bewilligungsbehörde besteht in der Beratung der potenziellen Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Gestaltung der medienpädagogischen oder technischen Konzepte sowie hinsichtlich der möglichen
Fördergegenstände. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021gestellt werden. Bis dato liegt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.
LandesverwaltungsamtStabsstelle Kommunikation