
Für Fragen zur Aufstallung, insbesondere zu den Aufstallungsgebieten stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und für fachliche Fragen zum Thema Geflügelpest der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.
Die aktuelle Lage zum Geflügelpestgeschehen hat sich weiter verschärft. Der Kreis der betroffenen Länder hat sich kontinuierlich erweitert. In den hauptbetroffenen deutschen Regionen an der Ostsee und um den Bodensee steigen die Fallzahlen bei Wildvögeln täglich. Inzwischen sind Fälle von positiven Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Berlin und Hessen bestätigt.
Auch in Sachsen-Anhalt ist mit der Feststellung entsprechender Fälle bei Wildvögeln jederzeit zu rechnen.
Deshalb sind die Landkreise und kreisfreien Städte durch das Landesverwaltungsamt angewiesen worden, unverzüglich nach § 4 der Viehverkehrsverordnung angezeigte Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben zu untersagen.
Am 21.11.2016 tritt bundesweit die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ in Kraft. Damit werden Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelbestände mit bis zu 1000 Stück Geflügel angeordnet.
Für Fragen zur Aufstallung, insbesondere zu den Aufstallungsgebieten stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und für fachliche Fragen zum Thema Geflügelpest der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.
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