
Die ersten Gehaltsabrechnungen des Jahres 2013 sollten Arbeitnehmer ganz genau ansehen. Darauf hat Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) hingewiesen. Denn zum 1. Januar 2013 ist das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer gestartet. Dazu wurde ein Programm von den Finanzbehörden entwickelt, das "ELStAM"(Abkürzung für "Elektronische LohnSteuer-AbzugsMerkmale") heißt.
Damit werden alle relevanten Daten, wie etwa die Steuerklasse oder Freibeträge, zwischen Finanzämtern und
Arbeitgebern digital übermittelt. Nach über 85 Jahren wird damit die Lohnsteuerkarte aus Papier in den Ruhestand geschickt.
So werden künftig Freibeträge - etwa für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – oder die Zahl der Kinder nicht mehr schriftlich festgehalten,
sondern ausschließlich digital erfasst.
Das bedeutet: Arbeitnehmer sollten jetzt ihre Daten überprüfen und wenn nötig korrigieren lassen. Wer dies versäumt, kann unter Umständen ein zu geringes Nettogehalt auf den ersten Abrechnungen des Jahres 2013 mit ELStAM erhalten.
Deshalb lohnt sich für jeden Arbeitnehmer ein Blick in das " ElsterOnline-Portal " der
Finanzverwaltung: unter www.elster.de gibt es die Möglichkeit, die eigenen Abzugsmerkmale zu
kontrollieren.
Im ersten Schritt ist dazu die Registrierung im Portal mit
der persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese ist auf Einkommensteuerbescheiden ausgewiesen. Nach
der erfolgreichen Registrierung können die eigenen Daten anschließend abgerufen und kontrolliert werden.
Sind einige der Daten fehlerhaft, können sich Arbeitnehmer direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Unter www.elster.de gibt es weitere Details.