„Offenbar ist Rechtsfrieden im Steuerrecht nicht mehr beabsichtigt“, so kommentierte Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) die Vorschläge des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjahns (SPD). Dieser hatte in einem Zeitungsinterview am 06.12.2012 angekündigt, dass Verstöße gegen das Steuerrecht künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren sollten. Dazu plane er eine Initiative im Bundesrat.
Der Minister hat bereits federführend für die „SPD-Länder“ Steuer-CDs angekauft sowie das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt, mit dem eine Pauschalabgeltung für bisher hinterzogene Kapitalerträge eingeführt werden sollte.
Da die Aufbewahrungsfrist von Belegen nach geltendem Recht nach zehn Jahren endet und sogar eine Verkürzung dieser Frist beabsichtigt ist, würde eine unbegrenzte Verlängerung der Verjährungsfrist mit erheblichen Nachweis-Problemen für Finanzbehörden und Steuerpflichtige behaftet sein, so Kleinschmidt. Das könne nicht dem Rechtsfrieden dienen.
Dass Steuerhinterziehung zu bestrafen sei, stehe dabei außerhalb jeder Diskussion, meinte Kleinschmidt. Jedoch sei auch Steuerhinterziehung eine Straftat, für die – wie auch bei anderen Straftaten außer Mord – Verfolgungsgrenzen durch Verjährung gegeben sein müssten.