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Der Winter kommt – Saisonkurzarbeitergeld sichert Fachkräfte

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„Mit dem Saisonkurzarbeitergeld sichern Unternehmen in der Schlechtwetterzeit ihre Fachkräfte, die sie im Frühjahr dringend wieder brauchen“, beschreibt Gerlinde Schlauch, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg, die Leistung in einem Satz. „Vom 1. Dezember bis zum 31. März können Betriebe aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk oder dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau das Kurzarbeitergeld beantragen. Für die Unternehmen, die im Gerüstbau tätig sind, gilt das Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab dem 01. November.“

Mit dem Saisonkurzarbeitergeld haben Arbeitgeber die Möglichkeit, wirtschaftliche oder witterungsbedingte Ausfälle nahezu kostenneutral zu überbrücken.

 

„Die Vorteile liegen auf der Hand, nicht nur weil Arbeitgeber ihr qualifiziertes Stammpersonal in ihrem Unternehmen halten, sondern weil die Aufträge noch fertiggestellt werden können“, weiß Schlauch.

 

Interessierte Unternehmen können sich an den Arbeitgeber-Service unter der Hotline 01801/664466*, per Mail an dessau-rosslau.arbeitgeberservice@arbeitsagentur.de oder über den eService der Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/eService wenden.

 

Nutzen Sie für weitere Informationen ebenfalls gern das Internetportal www.arbeitsagentur.de. Alles zum Thema Saisonkurzarbeitergeld finden Sie hier unter > Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld -> Saisonkurzarbeitergeld. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/zentraler-Content/A06-Schaffung/A062-Beschaeftigungsverhaeltnisse/Allgemein/Saison-Kug.html


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