
Die Ascherslebener Polizei bittet um Ihre Unterstützung bei der Aufklärung einer strafbaren Handlung zum Nachteil eines Kindes. Ein zwölfjähriger Junge befand sich mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder auf dem Weg nach Hause, als er am letzten Samstag zwischen 16:00 und 16:30 Uhr in der Bahnhofstraße/ Ecke Neue Straße von einem Radfahrer angerempelt wurde. Der Mann versetzte dem Jungen daraufhin einen Schlag ins Gesicht, der so intensiv war, dass sich der Junge nicht unerhebliche Verletzungen zuzog. Neben einer blutenden Nase und einer aufgeplatzten Lippe wurde das Kind mit Schädelhirntrauma im Ascherslebener Klinikum stationär aufgenommen. Der Bruder des Geschädigten Jungen konnte den Täter beschreiben. Demnach soll der Mann zwischen 30 - 40 Jahre alt, 185 - 190 cm groß und von stabiler Gestalt sein. Er trägt dunkle Haare, hat eine tiefe Stimme und trägt nach Bezeichnung des Kindes einen markanten Oberlippen - und Ziegenbart. Bekleidet war der Mann mit blauer Jeans, brauner Kapuzenjacke und schwarzen Schuhen. Bei sich führte er ein Blau - Schwarzes Herrenrad.
Die Polizei sucht nach Personen, die Zeugen der Tathandlung wurden bzw. Hinweise zum Täter geben können. Diese Informationen können an das Revierkommissariat Aschersleben unter 03473 9510 bzw. jede andere Dienststelle übermittelt werden.
Verkehrsgeschehen
L154, Nelben - Zellwitz (Unfall mit schwer verletzter Person)
Sonntagmittag, gegen 13:38 Uhr, kam auf der Landstraße 154 zwischen Nelben und Zellwitz eine Motorradfahrerin zu Fall und wurde dabei schwer verletzt. Nach Zeugenaussagen kam die 24-jährige beim Durchfahren einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Sie wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und dort stationär aufgenommen.
Verkehrskontrollen
Güsten (Alkohol / Radfahrer)
Am Sonntagabend kontrollierte die Polizei am Platz der Freundschaft einen Radfahrer (m/50). Während der Kontrolle wurde bei dem Radler Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,95 Promille. Er wurde über seine Rechte belehrt. Anschließend wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.