Am Sonntagnachmittag wurde eine siebenjährige Weihnachtsmarktbesucherin von einem Staffordshire-Terrier angegriffen. Das junge Mädchen wurde ins Gesicht gebissen und verletzt. Der angreifende Hund eine 27-jährigen wurde anschließend ins Tierheim gebracht. Laut Landesgesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren sind so genannte Vermutungshunde stets an der Leine zu tragen. Seit März 2009 sind als gefährlich eingestufte Hunde mit einem Transponder zu kennzeichnen und eine Versicherung ist Pflicht. Das gilt für Pitbull-Terrier, American Stafford shire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird durch einen Wesenstest festgestellt. Wird der Hund durch einen Sachverständigen (Tierarzt) als Gefährlich erklärt, besteht generell Leinen und Maulkorbzwang. Die Empfehlung des Prüfers wird an die Stadt übermittelt, welche letztendlich über die Haltung entscheidet. Dazu gehört auch die Erbringung eines Sachkundenachweises, bei dem Hundehalter die Fähigkeiten zum Halten bzw. Führen eines solchen Hundes nachweisen muss.
In Bernburg gilt generell: Hunde müssen in den Fußgängerzonen und in den Park- und Gartenanlagen Karlsplatz, Martinsplatz, Stadtpark "Alte Bibel" und Bahnhofsgarten, sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden. Gefährliche Hunde nach §3 Abs. 2 GefHundeG LSA, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse vermutet wird, haben bei öffentlichen Veranstaltungen einen Maulkorb zu tragen, der das Beißen sicher verhindert.