Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für Homosexuelle heute für verfassungswidrig erklärt. „Ein guter Tag für alle, die für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfen“, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb in einer ersten Reaktion. „Ein neues Adoptionsrecht ist schon lange überfällig.“ Kolb forderte die Bundesregierung auf, endlich ein Gesetz vorzulegen, das allen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ermöglicht, ein Kind zu adoptieren.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg betone zwar gern öffentlich, für ein generelles Adoptionsrecht homosexueller Paare einzutreten, habe aber auch dieses Thema für den Koalitionsfrieden auf die lange Bank geschoben. Kolb: „Gleichstellung muss endlich Wirklichkeit werden. Dazu zählt auch, dass schwule und lesbische Paare Kinder, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam ein Kind adoptieren können.“ Wer gleiche Pflichten übernehme, müsse endlich auch gleiche gesetzliche Rechte bekommen. „Ich kenne kein einziges tragfähiges juristisches Argument, weshalb die sexuelle Orientierung ein taugliches Differenzierungskriterium für Ungleichbehandlungen im Adoptionsrecht sein sollte“, sagte Kolb.