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Moderne Justiz braucht höhere Kostendeckung

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Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hat im Bundestag eine deutliche Anhebung der Gerichtsgebühren gefordert und die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Kostenrechtsmodernisierung kritisiert. „Die berechtigten Forderungen der Länder nach einer deutlichen Verbesserung des Kostendeckungsgrades dürfen nicht ignoriert werden“, forderte Kolb. „Die Bürger erwarten mit gutem Recht eine moderne und leistungsfähige Justiz. Dazu müssen die Länder auch die Möglichkeit haben, diese zu finanzieren. Wir brauchen eine Kostendeckungsgrad von 50 Prozent.“

Der Gesetzentwurf werde den Interessen der Länder nicht gerecht, sagte Kolb, die als Mitglied des Bundesrats sprach. Die Stundensätze für Dolmetscher und Gutachter sowie die Rechtsanwaltsgebühren würden der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend erhöht. Zwar würden auch die Einnahmen der Länder durch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren verbessert, der Gesetzentwurf habe aber das Ziel gehabt, einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent zu erreichen. Dieses werde klar verfehlt.

 

In den Jahren zwischen 2005 und 2009 habe der Kostendeckungsgrad der Justiz im Schnitt aller Bundesländer noch bei 47,03 Prozent gelegen, sei dann aber auf durchschnittlich 44,13 Prozent gesunken. In Sachsen-Anhalt liege er sogar nur bei knapp 33 Prozent.


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