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Anzeigepflicht beachten – Beschäftigung schwer behinderter

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„Wir möchten alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern darum bitten, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Kalenderjahr 2012, bis spätestens 31. März 2013 an die Arbeitsagentur zu senden“, so Anja Schöne, Teamleiterin Rehabilitanden/Schwerbehinderte Menschen der Agentur für Arbeit Bernburg.

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu beschäftigen.

 

Arbeitgeber, bei denen die Beschäftigungspflicht bekannt ist, erhalten in diesen Tagen die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-Rom. Anzeigepflichtig sind jedoch auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten. Die notwendige Software kann unter www.rehadat-elan.de herunter geladen werden. Das Programm REHADATElan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe der Ausgleichsabgabe. Diese fällt an, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen. Sie wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und -bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.

 

Die Höhe hängt von der Beschäftigungsquote im Unternehmen ab. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber per Mail an: Magdeburg.061-OS@arbeitsagentur.de wenden. „Der Behinderungsgrad allein sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus“, ergänzt Anja Schöne. Im Salzlandkreis sind aktuell 358 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet.

 

Gleichzeitig müssen über 250 Betriebe (Stand: 2011) im Salzlandkreis eine Ausgleichsabgabe entrichten. Sollten Sie Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder Interesse an deren Einstellung haben, können Sie Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice unter der Ihnen bekannten Durchwahl telefonisch erreichen oder über die Hotline 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Kontakt aufnehmen.


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