
Das Jahresende oder die Sommerzeit bedeuten für einige Menschen auch Arbeitslosigkeit. Sei es das Auslaufen befristeter Verträge oder das sogenannte „Sommerloch“. Wichtig ist dann, dass Arbeitgeber zügig die erforderliche Arbeitsbescheinigung ausstellen – auch elektronisch.
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers wichtig. Was viele Unternehmen nicht wissen: Diese Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist.
Mit dem schnellen Aushändigen der Arbeitsbescheinigung tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind.
Hier ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter scheidet zum 30. Juni aus dem Betrieb aus. Die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für den Monat Juni erfolgt aber erst am 15. Juli. Dann liegt am Tag des Ausscheidens (30.06.) die Gehalts-/Lohnabrechnung für den Mai vor. Damit ist als letzter abgerechneter Monat in der Arbeitsbescheinigung der Monat Mai einzutragen. Arbeitgeber müssen daher für das Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung nicht auf die Abrechnung des Monats Juni warten.
Noch schneller: Arbeitsbescheinigung kann auch elektronisch ausgestellt werden
Dieser Service ist ein Angebot neben der herkömmlichen Abgabe in Papierform. Bisher haben Arbeitgeber die Daten für das Arbeitslosengeld in Papierform erfasst und versandt. Seit 2014 können diese Daten auch elektronisch übermittelt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, diese Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren. Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung.
Der Service bietet den Betrieben eine Ersparnis an Zeit, Aufwand, Versandkosten und Papier. Es wird keine zusätzliche Hardware bei den Firmen benötigt. Die Arbeitnehmer werden von ihren Betrieben zum Einsatz des Verfahrens informiert und erhalten dann einen Ausdruck der Bescheinigung, um eventuelle Fehler sofort beheben zu können. Weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen zu finden.
Für technische Fragen steht Interessierten auch der telefonische Service unter 0800 4555527 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Der Anruf ist kostenfrei.