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Interessiere können sich für das Ehrenamt eines Schöffen bewerben

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Die derzeit laufende Amtsperiode der Schöffen endet mit Ablauf des 31.12.2013. Die Stadt Bernburg (Saale) muss für die neue Amtsperiode ab 01.01.2014 bis 31.12.2018 eine Vorschlagsliste für Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit (Amtsgericht Bernburg und Landgericht Magdeburg1) erstellen.

Einwohner der Stadt Bernburg (Saale), die sich für das Ehrenamt eines Schöffen interessieren, können sich mit dem beigefügten Vordruck bei der Stadt Bernburg (Saale), Rechtsamt, Schlossgartenstrasse 16, 06406 Bernburg (Saale) bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 11.03.2013.

 

Schöffen sind ehrenamtlich tätig. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre. Die Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in Strafsachen in vollem Umfang mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Sie entscheiden über Schuld- und Straffragen gemeinsam mit den Berufsrichtern. Jeder Schöffe soll möglichst zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden, im Einzelfall können es jedoch mehr Tage sein. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitversäumnisse, Fahrtkosten und sonstigen Aufwand. Der Arbeitgeber des Schöffen ist verpflichtet, ihn für die Zeit der Verhandlungen von der Arbeit freizustellen.

 

Folgende Personen können grundsätzlich in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:

- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,

- die bei Beginn der Amtsperiode 25 aber nicht 70 Jahre alt sind,

- die in der Stadt Bernburg (Saale) wohnen

- und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

 

Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden nach den §§ 32 - 35 Gerichtsverfassungsgesetz u.a. folgende Personen:

- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder gegen die ein Verfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,

- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,

- Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert.

- Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

- Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes

der DDR i.S.d. § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters ungeeignet sind,

- Personen, die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen oder bekämpfen.

 

Die Stadt hat bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die Bewerber für das Schöffenamt geeignet sind. Dafür werden u.a. die Angaben zum Wählerverzeichnis geprüft. Die Vorschlagsliste wird vom Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in öffentlicher Sitzung beschlossen soweit nicht nach § 50 GO LSA die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden muss. Anschließend wird 1 Die Stadt Bernburg (Saale) sucht nur Bewerber für diese Gerichte. Personen, die Jugendschöffen werden möchten, können ihren Bewerbungsbogen beim Salzlandkreis, Jugendamt, Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale) abgeben.

 

Die Vorschlagsliste eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass eine ungeeignete Person aufgenommen wurde. Auskunft erteilt Frau Ost, Telefon 659 - 150, werktags von 09:00 bis 12:00 Uhr. 


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