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2882 Unterschriften für Bleiberecht der armenischen Familie an Landrat überreicht

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Seit dem 12. Dezember wurde in Bernburg eine Unterschriftaktion für das Bleiberecht der armenischen Familie Kalashyan durchgeführt. Die Initiatoren der Kampagne waren Pfarrer Johannes Lewek von der Talstadtgemeinde und der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Die LINKE), die vor rund fünf Wochen mit der Situation der in ihrer Heimat bedrohten Asylbewerberfamilie an die Öffentlichkeit gingen. Unterstützung fanden diese von verschiedenen Partnern, wie z.B. Bernburgs Oberbürgermeister Henry Schütze, aber auch den Landrat Ulrich Gerstner und Innenminister Holger Stahlknecht.

Nun konnte zunächst die angekündigte Abschiebung zum 05. Februar abgewendet werden. Jedoch nicht wegen des Arrangements der zahlreichen Bürger, sondern vielmehr wegen der schlimmsten Erlebnisse in Armenien, unter der die Mutter leidet. Mehrere Psychologen, darunter die Amtsärztin aus Halle (Saale) haben starke Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen diagnostiziert und sich gegen die Abschiebung der Familie ausgesprochen. Somit ist die Reisefähigkeit der Familie zunächst ausgesetzt.

 

Die Unterschriftensammlung wurde in Schriftform seit dem 12. Dezember und im Internet seit 08. Januar auf chance.org durchgeführt. Die Stimmen teilten sich zu jeweils 50 % auf die verschiedenen Medien. Die symbolische Aktion für das Bleiberecht zeigt Zivilcourage der Einwohner von Bernburg, Arrangement für einen konkreten Nutzen. Bürger wurden in Geschäften und auf dem Boulevard angesprochen, solidarische Unterstützung kam vor allen von ärmeren Familien.

 

Heute konnte dem Landrat Ulrich Gerstner die Petition überreicht werden. Gerstner lobte die öffentliche Sympathiebekundungen der Bernburger und wies zugleich auf die komplizierte Rechtslage hin. Es werde ein Antrag an die Härtefallkommission, dem Bundesamt für Integration und Ausländerbehörde gestellt. Die Petition wird in den nächsten Tagen an den Innenminister übergeben. Die Härtefallkommission kann ein Härtefallersuchen dann beschließen, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen Verbleib vorliegen. Über ein solches Ersuchen entscheidet anschließend Innenminister Holger Stahlknecht. Das zuständige Mitglied kündigte an, einen Härtefallantrag kurzfristig dann stellen zu wollen, wenn alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für einen Verbleib ausgeschöpft sind.

 

Die Familie Kalashyan lebt seit Oktober 2009 bereits in Bernburg. Der Vater hat sich für einen deutschen Sprachkurs angemeldet und geht auch einer Beschäftigung nach. Die Kinder spielen bei TV Askania Bernburg Fußball, sind jede Woche in der Kirche und besuchen die Grundschule. Das dritte Kind geht in die Kindertagesstätte in Bernburg. Alles spricht dafür, dass die Familie hier in Deutschland, in Bernburg bleiben muss, dass meinen auch viele Bernburger. Leser, die von der Abschiebung der sozial hervorragend integrierten Familie gehört haben, teilen mit, dass sie keine innere Ruhe finden und Albträume haben.

 

Entscheidend wird letztendlich der im Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland sein, nachdem politisch Verfolgte Asyl genießen. Jedoch gilt eine politische Verfolgung nur dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen.


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