Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Vermögensauskünfte für das Land Sachsen-Anhalt. Wo und wie die Registrierung zur Einlieferung und Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensauskünfte erfolgt, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes des Justizzentrums Anhalt aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Erreichbarkeit ab 02.01.2013
Telefon: 0340 202 1335
Telefon: 0340 202 1334
Telefax: 0340 202 1340
E-Mail: ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften: Amtsgericht Dessau-Roßlau - Zentrales Vollstreckungsgericht, Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau (Hausanschrift)
Postfach 1821, 06815 Dessau-Roßlau (Postanschrift). Zuständigkeitsbereich des Zentralen Vollstreckungsgerichts: Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat der Gesetzgeber unter anderem die Führung des Schuldnerverzeichnisses und des Vermögensauskunftsregisters neu konzipiert. Beides wurde landesweit konzentriert und für das Land Sachsen-Anhalt auf das neu geschaffene zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Dessau-Roßlau übertragen. Zugleich werden beide Register zeitgemäß als elektronische Datenbanken eingerichtet und die Einsichtnahme über Internetverbindungen ermöglicht.
Registrierung: Wo und wie erfolgt die Registrierung?
Die Möglichkeiten der Einsichtnahme und Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis richten sich nach dem jeweiligen Status des Nutzers. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem jeweiligen Link.
Die Privatperson als Nutzer: Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert. Auf Grund der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses wird dieses in einem Portal bereitgestellt, so dass Gläubiger Kenntnis über eventuelle Einträge in den zentralen Schuldnerverzeichnissen des gesamten Bundesgebiets erlangen können.
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird wie bisher jedem gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein solches Interesse kann darin bestehen, dass Sie sich zur Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vorab informieren möchten, welche Erfolgsaussichten bestehen. Im Übrigen besteht ein Einsichtsrecht nur für Behörden, die öffentliche Leistungen erbringen oder Straftaten verfolgen.
Die Registrierung und Einsicht in das Vollstreckungsportal kann auch über Einsichts-PCs in den jeweiligen Amtsgerichten erfolgen. Das Portal zur Einsicht wird ab dem 1.Januar 2013 erreichbar sein unter http://www.vollstreckungsportal.de.
Behörde nur als Einsichtnehmer: Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert. Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar. Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis wird nur registrierten Nutzern gewährt. Voraussetzung für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und den Abruf der Vermögensauskunft ist die Bestellung eines Identitätsadministrators durch die jeweilige Behörde bei dem für sein Bundesland zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht. Dieser kann dann seine entsprechenden Nutzer verwalten.
Behörde als Vollstreckungsorgan (Einlieferer und Einsichtnehmer): Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert. Die Einlieferung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskünfte an das zentrale Vollstreckungsgericht erfolgt ab dem 01.01.2013 ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar.