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Frühzeitige Arbeitssuchendmeldung erhöht die Vermittlungschancen

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Arbeitnehmer, die ihre Kündigung erhalten haben oder deren befristetes Beschäftigungsverhältnis ausläuft, müssen sich nach den gesetzlichen Regelungen spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich, telefonisch, schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.   

 

„Je früher die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit Bernburg erfolgt, desto eher können Kunden in die Vermittlungsaktivitäten einbezogen werden. Erfahrungsgemäß ist es leichter aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus eine neue Beschäftigung zu finden“, erklärt der Chef der Arbeitsagentur Thomas Holz.

Erfährt der Arbeitnehmer allerdings erst später vom Ende seines Arbeitsverhältnisses (kürzere Kündigungsfristen), muss er sich binnen der ersten drei Arbeitstage nach Kenntnisnahme melden.

 

Unkompliziert kann die erforderliche Arbeitssuchendmeldung telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 oder online unter www.arbeitsagentur.de zeitsparend, von zu Hause aus erfolgen.

 

Die entsprechende Arbeitslosmeldung zur Beantragung des Arbeitslosengeldes ist immer persönlich erforderlich. Diese sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

 

Wer sich nicht innerhalb dieser gesetzlichen Frist meldet, erhält eine Sperrzeit von einer Woche und für diese Woche keine Leistungen.

 

Hinweis: Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs-oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.

 


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