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Arbeitsmarkt und Deutschkurse für Asylsuchende von Anfang an öffnen

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Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder sprechen sich in einer Resolution dafür aus, Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, bereits nach sechs Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen und dafür vorbereitend auch Deutschkurse von Anfang an anzubieten. Dazu sagte Sachsen-Anhalts Beauftragte, Susi Möbbeck: „Sprachkurse und Arbeitsmarktzugang von Anfang an, davon profitieren Flüchtlinge und unsere Gesellschaft gleichermaßen.“

Im Mittelpunkt der zweitägigen Jahrestagung standen aktuelle Zuwanderungsentwicklungen, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer werben die Länderbeauftragten für eine zügige Verabschiedung und Umsetzung der Gesetzgebung zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse, damit die Potentiale von Zugewanderten besser zur Fachkräftesicherung genutzt werden.

 

Darüber hinaus fassten die Länderbeauftragten Beschlüsse:

 

- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abschaffen und Leistungsberechtigten künftig Leistungen nach dem Sozialgesetzbuchermöglichen.

 

- Ablehnung einer Reduzierung der Leistungen für Asylsuchende aus Herkunftsländern, in denen es angeblich keine politische Verfolgung gibt. Dies widerspreche der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass die Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativiert werden dürfe.

 

- Die Absicht des Bundesinnenministers, die Visafreiheit für Serbien und Mazedonien abzuschaffen und diese Länder zu sicheren Herkunftsländern zu erklären wird zurückgewiesen. Die meisten Asylsuchenden aus diesen Ländern sind Angehörige der Roma-Minderheit. „Die Erklärung zu sicheren Herkunftsstaaten verhindert eine einzelfallbezogene Prüfung der Asylanträge und bagatellisiert den strukturellen Rassismus, der Roma in Serbien und Mazedonien, aber auch in anderen europäischen Ländern entgegenschlägt“, heißt es im entsprechenden Beschluss.

 

An der Konferenz nehmen Vertreterinnen und Vertreter aller Länder teil.

 

An der Verabschiedung von Resolutionen beteiligen sich die Beauftragten folgender Länder: Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.


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