Weder aus dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt noch aus dem Landesverwaltungsamt gibt es einen Erlass oder verbindliche Anweisungen, die die nach Kinderförderungsgesetz
(KiFöG) benannte Obergrenze für KiTa-Beiträge zur Pflicht ernennen. Innenminister Holger Stahlknecht hat an die Kommunen appelliert, die Kita-Beiträge mit Außenmaß zu erhöhen und vorhandene
Spielräume zu nutzen, beispielsweise für eine Staffelung von Beiträgen. „Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Haushalt einer Gemeinde zu konsolidieren. Hierzu laufen Abstimmungsgespräche
mit dem Städte- und Gemeindebund und den Ministerien, um solche Möglichkeiten einvernehmlich auszuloten. Dies wäre dann eine Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten ohne verbindlichen
Charakter. Haushaltsrecht und Konsolidierung fallen in die kommunale Selbstverwaltung. Hierbei steht es im Ermessen der Kommunen, Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen sozial verträglich
abzuwägen. Eine Verdopplung der Elternbeiträge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stünde dieser Sozialverträglichkeit entgegen“, sagte Stahlknecht.
↧
Kita-Beiträge Sozialverträglichkeit mit abwägen
↧