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Deutsches Polizeisportkuratorium ab 2015 unter Vorsitz von Sachsen-Anhalt

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Zum 1. Januar 2015 übernimmt das Land Sachsen-Anhalt für die Dauer von zwei Geschäftsjahren den Vorsitz des Deutschen Polizeisportkuratoriums, kurz DPSK. Im DPSK sind die für die Polizei zuständigen Minister und Senatoren durch Polizeisportbeauftragte vertreten. Der Polizeisportbeauftragte für das Land Sachsen-Anhalt ist der Direktor der Landesbereitschaftspolizei, Rigo Klapa. Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat Rigo Klapa viel Erfolg gewünscht und die herausragende Bedeutung des Kuratoriums betont: „Mehr als die Hälfte aller Medaillen bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi wurden durch Polizeisportler errungen. Dies ist ein Erfolg, der auch im Zusammenhang mit der Arbeit des Polizeisportkuratoriums zu sehen ist. Auf Sachsen-Anhalt kommt eine verantwortungsvolle Aufgabe zu.“ Das DPSK wird in den nächsten beiden Geschäftsjahren zahlreiche Veranstaltungen und Wettkampfhöhepunkte wie Deutsche und Europäische Polizeimeisterschaften ausrichten.

Hintergrund: Das DPSK ist ein Gremium des Bundes und der Länder, das die gemeinsamen polizeisportlichen Interessen wahrnimmt. Es wurde im Jahr 1949 gegründet und ist damit älter als der Deutsche Sportbund. Hauptaufgabe des DPSK ist es, die körperliche Leistungsfähigkeit, die für den Polizeivollzugsdienst von großer Bedeutung ist, zu fördern. Dabei kommt ihm im föderalen System der Bundesrepublik in erster Linie eine koordinierende, informierende, beratende und Impuls gebende Funktion zu. Bereits im Jahr 1950 begann das DPSK in ausgewählten Sportarten mit der Ausrichtung Deutscher Polizeimeisterschaften. 1954 erfolgte der Beitritt des DPSK in den Europäischen Polizeisportverband, dem aktuell 40 europäische Nationen angehören.

 

Dem DPSK obliegen insbesondere die Beratung des Bundes und der Länder zur Durchführung des Dienstsports in der Polizei, die Planung, Vergabe und Überwachung von Deutschen Polizeimeisterschaften (DPM) und Ausrichtung internationaler Wettkämpfe der Polizei, die Vorbereitung und Regelung von Grundsatzangelegenheiten wie z. B. Wettkampfordnungen und Leitfäden zur Durchführung des Dienstsports in der Polizei, die Auswahl, Entsendung und Betreuung der Teilnehmer an Europäischen Polizeimeisterschaften und internationalen Wettkämpfen der Polizei, die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Sportorganisationen wie dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Europäischen Polizeisportverband und die Weiterentwicklung des Sports in der Polizei, z. B. Gesundheits- und Präventionssport.


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