
Der Salzlandkreis, ähnlich wie die anderen Kommunen, steht uneingeschränkt zu seiner Verantwortung, Menschen aus humanitären Gründen aufzunehmen. Entsprechend dem allgemeinen Trend, wird im
Salzlandkreis eine möglichst dezentrale Unterbringung angestrebt. Familien werden fast ausschließlich in Wohnungen untergebracht. Dies gestaltet sich angesichts der hohen Anzahl an Flüchtlingen
und infolge des Absenkens der Aufnahmekapazitäten seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend schwieriger. Von Januar bis September 2014 haben insgesamt 136.039 Personen in Deutschland Asyl beantragt.
Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2013 bedeutet dies eine Erhöhung um 50.714 Personen (60 %). In diesem Jahr werden nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bis zu 250.000 Asylbewerber und Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen. Diese Entwicklung spiegelt sich nicht nur
auf Bund- und Länderebene, sondern auch in den kreisfreien Städten und Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt, die gegenwärtig mit der Bewältigung der deutlich angestiegenen Zuwanderung von
Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert sind.
Im sogenannten Dublin-Verfahren wird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die Dublin-Verordnung legt fest, dass jeder im sog. „Dublinraum“
gestellte Asylantrag geprüft wird, und zwar durch einen Mitgliedstaat (kein Asylshopping). Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Stellt ein
Drittstaatsangehöriger in einem Mitgliedstaat einen Asylantrag, prüft dieser gem. den Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung, welcher Mitgliedstatt für die Prüfung dieses Asylantrages
zuständig ist. Ist hierfür ein anderer Mitgliedstaat zuständig, wird an diesen ein Übernahmeersuchen (Aufnahme- oder Wiederaufnahme) gestellt. Hält der ersuchte Mitgliedstaat dies für
begründet, stimmt er innerhalb der Antwortfrist zu. Die Entscheidung, den Asylantrag nicht zu prüfen und den Antragsteller in den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen, wird dem Antragsteller
mitgeteilt.
Die beteiligten Mitgliedstaaten vereinbaren die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat über.
Mitgliedsstaaten, in denen die Dublin-Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Staaten der EU sowie auf Grund der Parallelabkommen auch Norwegen, Island, die Schweiz und seit dem 19.12.2011 Lichtenstein.
Um das Asylverfahren zu verkürzen bzw. die Bearbeitung der Erstanträge in Deutschland zu beschleunigen wurde entschieden das Personal des BAMF aufzustocken. Des Weiteren ist am 06. November 2014 das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer in Kraft getreten. Das Gesetz bewirkt Änderungen im Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) und in der Beschäftigungsverordnung. Im AsylVerfG wird die Sperrfrist vor Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet für Asylbewerber von neuen auf drei Monaten verkürzt. Dadurch soll die Abhängigkeit dieser Personengruppe von öffentlichen Sozialleistungen reduziert werden. Diesem Ziel dient ebenfalls die Verkürzung der Dauer des rechtlichen Arbeitsverbots für geduldete Ausländer von einem Jahr auf drei Monate. Um das Asylverfahren zu beschleunigen wurde die Liste mit der Herkunftssicheren Staaten (bis jetzt Senegal und Ghana) mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien erweitert.
Die Kommunen und somit ebenfalls der Salzlandkreis stehen aus obengenannten Gründen, insbesondere auf Grund der quantitativen und qualitativen Anforderungen bezüglich der Unterbringung, Beratung, Betreuung und Versorgung von Asylbegehrenden vor hohen Anforderungen.
Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen hat der Salzlandkreis eine gesonderte Stabsstelle gebildet. Der Auftrag der Stabstelle ist, die Unterbringung des Personenkreises nach dessen Zuweisung (durch die Zentrale Aufnahmestelle des LSA in Halberstadt über die Ausländerbehörde) den vom Salzlandkreis angemieteten Wohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften zu garantieren. Des Weiteren werden den Neuankömmlingen die ersten Schritte Vorort erläutert. Bei Bedarf werden die Flüchtlinge auf dem Weg zu Behörden und Institutionen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jobcenter, Arbeitsagentur für Arbeit, Vereinen) begleitet. Die Flüchtlinge werden bei Beantragung verschiedenen Leistungen wie z.B. die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt.
Durch Herrn Landrat Markus Bauer und die Mitarbeiter der zuständigen Fachdienste des Landkreises, die gesonderten Beratungs- und Betreuungsdienste, zahlreichen Bildungsinstitutionen, Einrichtungen und Vereinen (die insgesamt das Integrationsnetzwerk des Salzlandkreises bilden) und durch die Integrationskoordinatorin werden die Tätigkeiten der Stabsstelle unterstützt. Die Akteure der Integrationsarbeit führen Projekten, die aus Bundes- und Landesmittel finanziert werden, durch. Über das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (zuständig Fachdienst Jugend und Familie) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte insbesondere die Vernetzung der Träger der Jugend, - Migrationsdienste gefördert werden. Hauptanliegen des Programms ist, Projekte für Toleranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdfeindlichkeit und Antisemitismus in einem lokalen Aktionsplan umzusetzen.
Aus dem Bundesprogramm und Landesmitteln wird ebenfalls die „Interkulturelle Woche“ in Salzlandkreis finanziert. Die „Interkulturelle Woche“ ist eine Initiative der deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Sie findet bundesweit jährlich Ende September statt und wird von den Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Ausländerbeiräten und Integrationskoordinatoren, Integrationsbeauftragten, Migrationsorganisationen und Initiativgruppen unterstützt und mitgetragen. Im Rahmen der „Interkulturellen Woche“ werden im Salzlandkreis Projekte und Veranstaltungen durchgeführt, die u.a. einen respektvollen Umgang mit Vielfalt, die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Hintergründen und Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung der interkulturellen Kompetenz als Ziele haben.
Als Integrationskoordinatorin des Salzlandkreises mit Migrationshintergrund möchte ich auf diesem Wege an der Toleranz, Akzeptanz und Verständnis der Bürgerinnen und Bürger des Salzlandkreises gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern appellieren. Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass Deutschland „alt“ wird und dass bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht. Bundes- und landesweit gibt es Projekte die als Ziel haben Jugendliche aus Süd- und Osteuropa (z.B. Spanien, Portugal, Ungarn, Rumänien) hier ausbilden zu lassen, um dem Fachkräftemangel entgegenzusetzen.
Gemäß dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung waren 2009 fast 98 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund (im weitesten Sinne). Im Jahr 2012 lebten in Deutschland 16,3 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund im engeren Sinne (ohne in Deutschland geborene Deutsche, deren Migrationshintergrund nur als Eigenschafteten der Eltern resultiert, sofern nicht mit ihren Eltern in einem Haushalt zusammenleben). Das waren 20 % der Gesamtbevölkerung (im Jahr 2005 lag der Vergleichswert noch bei knapp 18 %).
Die Zuwanderer sind nicht nur als Fachkräfte für Deutschland unabdingbar geworden, sie bereichern durch Ihre Kultur unsere Leben. Sie kommen nicht nur aus Ländern die für uns durch die schöne Landschaft und Gastfreundschaft „Lieblingsurlaubsländer“ geworden sind. Oft herrschen in diesen Länder Krieg und Armut und somit Flucht.
Für eine weitere kompetente Integrationsarbeit und zwecks Aufbau eines Dolmetscherpools benötigt der Salzlandkreis dringend ehrenamtliche Dolmetscher, die neben Deutsch folgende Sprachen beherrschen: Englisch, Französisch, Arabisch, Albanisch, Türkisch, Serbisch.
Des Weiteren werden Ehrenamtliche gesucht, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen Deutschunterricht geben können.