Laut Mitteilung des Landesverwaltungsamtes vom 23.11.2012 dürfen ab Dienstag, dem 27.11.2012 in allen Landkreisen Sachsen-Anhalts und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wieder die bisher als Auslaufkennzeichen geltenden Altkennzeichen vergeben werden.Für den Salzlandkreis sind demzufolge neben dem bekannten SLKUnterscheidungskenner nun auch die Vergabe von ASL-, BBG-, SBK- und SFT-Kennzeichen wieder möglich.
Die Zuteilung eines Kennzeichens mit den alten Unterscheidungskennern stellt analog ein Wunschkennzeichen dar, wofür zusätzlich zur Zulassungsgebühr eine Gebühr in Höhe von 10,20 EUR (ggf. zzgl. 2,60 EUR für eine Vorabreservierung) zu erheben ist. Die Zuteilung eines alten Unterscheidungskenners ist nicht an eine bestimmte Region innerhalb des Salzlandkreises gebunden. Am ersten Tag der Möglichkeit zur Vergabe der Altkennzeichen wurden bis ca. 16:00 Uhr nachfolgend aufgeschlüsselte Altkennzeichen zugeteilt:
ASL 22 davon 8 reine Umkennzeichnungen
BBG 22 davon 9 reine Umkennzeichnungen
SBK 18 davon 4 reine Umkennzeichnungen
SFT 13 davon 6 reine Umkennzeichnungen
Gesamt: 75 Zuteilungen; davon 27 reine Umkennzeichnungen. D.h., nur bei 36 % der Altkennzeichenzuteilungen handelt es sich um Umkennzeichnungen.