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GEZ Neuregelung ab 2013 - Die Änderungen

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Ab Januar 2013 gilt das neue Modell der Rundfunkfinanzierung, die GEZ-Gebühren werden dann durch die Rundfunkfinanzierung ersetzt. Die Neuregelung wird dann nicht mehr wie bisher pro Gerät berechnet, sondern pauschal pro Haushalt oder Unternehmen. In Unternehmen spielt künftig die Zahl der Angestellten eine Rolle. Für die meisten Bürger ändert sich nicht viel, zumal der Rundfunkbeitrag über das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98 Euro bleibt. Vor allem Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls werden per Post um Angaben für die ab 2013 geltende Beitragsberechnung gebeten.

Nachdem alle Landtage dem neuen Finanzierungsmodell im vergangenen Jahr zugestimmt haben, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nun auf verschiedenen Wegen Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit. Es ermöglicht einen Überblick über das neue Modell, liefert Details für ganz unterschiedliche Zielgruppen und bietet einen unterstützenden Service. So lässt sich per Online-Beitragsrechner in wenigen Schritten feststellen, wie hoch der eigene Beitrag ab 2013 sein wird. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dabei erkennen, dass sich für sie nicht viel ändert. Das Informationsportal bietet zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Formulare und Informationsmaterialien zum Herunterladen.

 

Außerdem erhalten in den kommenden Wochen Unternehmen und Institutionen wie Behörden und Verbände sowie Einrichtungen des Gemeinwohls wie z. B. Schulen, Polizei oder Feuerwehr Post von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Darin werden sie über den neuen Rundfunkbeitrag informiert und um Angaben für die ab 2013 notwendige Beitragsberechnung gebeten. Angeschrieben werden auch Bürgerinnen und Bürger, für die sich mit dem neuen Beitragsmodell absehbar Änderungen ergeben. Dazu zählen u. a. Rundfunkteilnehmer, die bislang nur ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät (z.B. Computer) angemeldet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit sind.

 

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf gesetzlicher Grundlage von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt.

 

Für Bürger

Ab dem 01. Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung, ein Beitrag. Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, ist zukünftig nicht mehr von Interesse.

 

Für Unternehmen

Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich dann nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z. B. ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraftfahrzeug pauschal nur noch 5,99 Euro monatlich. Nachfragen nach der Anzahl der vorgehaltenen Geräte werden somit auch dort ein Ende haben. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an – monatlich 5,99 Euro. Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab.

 

Für Einrichtungen

Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen, Einrichtungen mit weniger als neun Mitarbeitern sogar nur 5,99 Euro. Zukünftig spielt es keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

 

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Für gemeinnützige Vereine und Stiftungen gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Der Beitrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein oder die Stiftung zugelassen sind. Damit die Regelungen Anwendung finden können, müssen Vereine und Stiftungen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel durch den Beleg der Steuervergünstigung.

 

Weitere Informationen hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationsflyer_Unternehmen_Institutionen_und_Einrichtungen_des_Gemeinwohls.pdf


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