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„Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ im Salzlandkreis startet

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Die Kooperationsvereinbarung „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ ist auf den Weg gebracht. Am 28.Mai haben das Jobcenter Salzlandkreis, der Fachbereich Soziales, Familie, Bildung des Salzlandkreises und die Arbeitsagentur Bernburg die Kooperationsvereinbarung vorgestellt. Ziel der Vereinbarung ist es, günstige Voraussetzungen für die berufliche und soziale Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Salzlandkreis zu schaffen.

 

Es geht um individuelle Unterstützungsangebote. Es gilt nun, eine vielfältige Angebotspalette von Maßnahmen der unterschiedlichen Akteure am Arbeitsmarkt aufeinander abzustimmen, wirtschaftsnah und flächendeckend auszurichten und transparent für die Menschen zu gestalten.

Edith Völksch, Betriebsleiterin des Jobcenters Salzlandkreis spricht von einem breiten Bündnis, die Arbeitsgrundlagen wurden bereits geschaffen. Weiterhin ergänzt die Chefin des Jobcenters Salzlandkreis „Eine wesentliche Verbesserung der Zusammenarbeit erfolgte bereits mit der Neugründung der Agentur für Arbeit Bernburg. Die Kooperationsvereinbarung dient dazu Transparenz mit der Wirkung nach innen und außen herzustellen und Arbeitsabläufe zu harmonisieren.“  

 

Christa Wenzel, Fachdienstleiterin im Fachbereich Soziales, Familie, Bildung des Salzlandkreises fügt hinzu „Die Transparenz wirkt sich positiv aus für die jungen Menschen im Salzlandkreis. Mitarbeiter in Schulen oder Schulsozialarbeiter kennen dann ihre Ansprechpartner im Bündnis und können schneller zu den kompetenten Spezialisten vermitteln.“ 

 

„Die Fachgruppe des Bündnisses besteht aus Fachleuten jedes Kooperationspartners. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine gemeinsame Jahresarbeitsplanung erarbeitet. Ein wichtiger Termin steht bereits fest: Die Bildungskonferenz wird am 18.November 2014 mit Vertretern aus der Wirtschaft und den Schulen durchgeführt.“  erläutert Thomas Holz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bernburg.

 

Hintergrundinformation: Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Akteure für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig: Jobcenter incl. kommunale Einrichtungen, Träger der Jugendhilfe und die Agentur für Arbeit. Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein differenziertes Hilfe – und Dienstleistungsangebot aus. Die Koordinierung und Verzahnung dieser Angebote ist Hauptziel des „Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf“. Trotz einer insgesamt positiven Entwicklung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben zahlreiche Jugendliche Probleme bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Viele Arbeitslose unter 25 Jahren verfügen über keinen Schulabschluss (bundesweit März 2012:im SGB II sind es 18 Prozent und im SGB III- 7 Prozent) bzw.69 Prozent im SGB II gemeldete Jugendliche verfügen über keinen Berufsabschluss und im SGB III sind es 31 Prozent. 

Mit dem Arbeitsbündnis Jugend und Beruf an der Schnittstelle zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter, Kommune und Jugendhilfe soll ein neuartiger Netzwerkansatz zum Tragen kommen. Auf alle Akteure am Übergang zwischen Schule und Beruf kommen dem  abzeichnenden demografischen Wandel neue Herausforderungen zu. Berufsorientierung, Berufsberatung und die Vermittlung von Ausbildungsstellen für Jugendliche sollen in Zukunft Aufgabe einer Anlaufstelle sein. 


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