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Polizeinachrichten Salzlandkreis vom 27. Juli

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Die Polizei wurde zu einem Einbruch in einem Keller in Schönebeck gerufen. Der Keller gehört zu einem Restaurant. Unbekannte Täterschaft verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu dem Keller. Es wurden aus dem Keller größere  Mengen an Spirituosen entwendet. Hierbei handelte es sich um 0,7 Liter sowie um 1 Liter Flaschen. Wer kann eventuell Hinweise geben? Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei in Schönebeck unter der Telefonnummer 03928 46 6195 oder jede andere Polizeidienstelle zu melden.

Kriminalitätsgeschehen

 

Verkehrsgeschehen

Staßfurth, 26.07.2013, 17:40 Uhr

Ein 23-jähriger PkW-Fahrer fuhr in Rathmannsdorf, Liethestraße, alleinbeteiligt gegen ein Geländer. Hierbei wurden der Fahrer und seine Beifahrerin leicht verletzt. Der beteiligte PKW-Fahrer gab an, dass er mit seinem Fahrzeug aus Richtung Güsten kam und links in Richtung Staßfurt abfahren wollte. Seine Geschwindigkeit war jedoch derart hoch, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und in der weiteren Folge ein Schutzgitter beschädigte. Der Fahrzeugführer und seine Insassin standen dadurch leicht unter Schock.

 

Schönebeck, Grünewalder Kreisverkehr, B 246a, 26.07.2013, 09:30 Uhr

Der Fahrer eines PKWs befuhr den Grünewalder Kreisverkehr aus Richtung Schönebeck kommend. An der Ausfahrt der B 246 a in Richtung Plötzky musste der PKW–Fahrer verkehrsbedingt anhalten. Der Nachfolgende LKW–Fahrer beachtete den stehenden PKW ungenügend und fuhr auf diesen auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

 

Verkehrskontrollen

Staßfurth, Gollnowstraße, 27.07.2013, 03:20 Uhr

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 24-jähriger Fahrer festgestellt, welcher nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Halter des Fahrzeuges befand sich zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz. Laut Angaben des Beschuldigten verlor er aufgrund diverser Verkehrsdelikte vor drei Jahren seinen Führerschein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest beim Fahrer verlief negativ. Auf Nachfrage gab er an, dass er Betäubungsmittel konsumiert habe. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Durch die handelnden Polizeibeamten wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Gegen den Fahrer wird nun wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Weiterhin wird geprüft, inwieweit der Halter Kenntnis davon hatte, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den Halter wird dann möglicherweise wegen einer so genannten Halterduldung, welches ebenso den Tatbestand einer Straftat erfüllt, ermittelt.


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